Akut gefährdete Kinder aus Familien in Krisensituationen müssen zu ihrem Schutz schnell, professionell und liebevoll außerhalb der Familie untergebracht werden können. Gründe für eine Kriseneinweisung** **können alle Ereignisse im häuslichen System sein, die die Schutz- und Erziehungsfunktionen, die dem Wohl des Kindes dienen, nicht ausreichend gewährleisten:
Gefährdung durch drohende oder tatsächliche körperliche und/oder psychische Misshandlung und/oder sexuellen Missbrauch
Vernachlässigung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten oder
Ereignisse, die den Verbleib des Kindes in der Familie vorübergehend unmöglich machen (Krankheit, Inhaftierung, akute Familienkrisen usw.).
Besondere Merkmale der Barbakus-Wohngruppe sind die intensive Betreuung in einer Kleingruppe und die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Hermann-Gmeiner-Zentrum (mit Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie, Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie) und den Eltern.